Wenn
bei Familien beide Ehepartner Mitglied sind, gelten deren Kinder,
sofern interessiert,
bis zur Volljährigkeit als beitragsfreie Mitglieder.
Ausser der Entrichtung des Mindest-Jahresbeitrages entstehen durch
die Mitgliedschaft
keine weiteren Verpflichtungen. Tätige Mithilfe für den Erhalt des
Schiffes in den
Bereichen Seemannschaft, Maschinen- und Elektroanlagen sowie für
den Service bei
unseren Veranstaltungen ist jederzeit willkommen.
Möchten auch Sie
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